{"id":285,"date":"2023-01-30T10:58:07","date_gmt":"2023-01-30T09:58:07","guid":{"rendered":"http:\/\/elektro-warnk.de\/?page_id=285"},"modified":"2023-02-06T14:32:07","modified_gmt":"2023-02-06T13:32:07","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/elektro-warnk.de\/?page_id=285","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>ELEKTRO-Warnk &#8211; Inhaber Volker Warnk &#8211; Elektroinstallationen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">Unsere allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas Anderes vereinbart ist f\u00fcr alle Angebote Auftr\u00e4ge, Kaufvertr\u00e4ge und Lieferungen, die wir an Auftraggeber (K\u00e4ufer) leisten. Sie gelten gleichfalls f\u00fcr k\u00fcnftige Gesch\u00e4ftsbeziehunqen auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide\"\/>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>I. Leistungs- und Reparaturbedingungen<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p><strong>1.  Allgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">1.1 F\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Bauleistungen gilt im Unternehmerverkehr die Vergabe- und Vertragsordnung f\u00fcr Bauleistungen (VOB) Teil B als Ganzes und betreffend DIN 18299, DIN 18382, DIN 18384, DIN 18385 und DIN 18386 als \u201cAllgemeine Technische Vertragsbedingungen f\u00fcr Bauleistungen (ATV)\u201d auszugsweise auch Teil C. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">1.2 Zum Angebot des Werkunternehmers geh\u00f6rige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen etc. sind nur ann\u00e4hernd als ma\u00df- und gewichtsgenau anzusehen. es sei denn, die Ma\u00df- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt. An diesen Untertagen beh\u00e4lt sich der Werkunternehmer Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie d\u00fcrfen ohne Einverst\u00e4ndnis des Werkunternehmers Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht oder auf sonstige Weise missbr\u00e4uchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen F\u00e4llen nach Aufforderung unverz\u00fcglich zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Termine<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umst\u00e4nde, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unm\u00f6glich gemacht wird. Als solche Umst\u00e4nde sind auch \u00c4nderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchf\u00fchrung notwendig sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">2.2 Der Kunde hat in F\u00e4llen des Verzugs (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus \u00a7 8 Nr. 3 VOB\/B, wenn f\u00fcr Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erkl\u00e4rt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Kosten f\u00fcr die nicht durchgef\u00fchrten Auftr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird \u2013 im Falle, dass keine Gew\u00e4hrleistungsarbeiten vorliegen \u2013 der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgef\u00fchrt werden kann, weil:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">3.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">3.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhart vers\u00e4umt,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">3.3 der Auftrag w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung zur\u00fcckgezogen wurde,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">3.4 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">4.1 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und f\u00fcr eingebautes Material betr\u00e4gt 1 Jahr. F\u00fcr Bauleistungen gilt im Unternehmerverkehr die VOB\/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB\/C.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchf\u00fchrung der Nacherf\u00fcllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherf\u00fcllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">4.4 Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Verg\u00fctung zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der R\u00fccktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">4.5 Bei einer Verletzung des Lebens des K\u00f6rpers oder der Gesundheit die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. F\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrl\u00e4ssigkeit des Werkunternehmers seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzanspr\u00fcche f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den aus Verzug, die auf einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unber\u00fchrt. Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und\/oder Beschr\u00e4nkungen gelten nicht, sofern der Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstst\u00e4ndige Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache \u00fcbernommen hat. Anspr\u00fcche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an beweglichen Sachen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">5.1 Dem Werkunternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das Pfand-recht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">5.2 Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht sp\u00e4testens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entf\u00e4llt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssige Besch\u00e4digung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu ver\u00e4u\u00dfern. Ein etwaiger Mehrerl\u00f6s ist dem Kunden zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">Soweit die anl\u00e4sslich von Reparaturen eingef\u00fcgten Ersatzteile o. \u00c4. nichtwesentliche Bestandteile werden, beh\u00e4lt sich der Werkunternehmer das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Werkunternehmers aus dem Vertrag vor. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Werkunternehmer deshalb den R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4rt, kann der Werkunternehmer den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingef\u00fcgten Teile herausverlangen. S\u00e4mtliche Kosten der Zur\u00fcckholung und des Ausbaus tr\u00e4gt der Kunde. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gilt Ziffer 6 Abs. 2 S\u00e4tze 1 und 2 entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong><strong>II. Verkaufsbedingungen (hier nicht abgedruckt)<\/strong><\/strong><\/h5>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong><strong>III. Gemeinsame Bestimmungen f\u00fcr Leistungen, Reparaturen und Verk\u00e4ufe<\/strong><\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p><strong>1. Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verk\u00e4ufers inkl. Mehrwertsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">1.2 Alle Rechnungsbetr\u00e4ge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verk\u00e4ufen sind nur m\u00f6glich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">1.3 F\u00fcr Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder vom Werkunternehmer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufma\u00df und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen \u00a7 15 Nr. 5 VOB\/B.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">1.4 Bei Auftr\u00e4gen, deren Ausf\u00fchrung \u00fcber einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in H\u00f6he von 90 % des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Werkunternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Werkunternehmers bzw. des Verk\u00e4ufers. Alle genannten Hinweise oben auf die VOB beziehen sich auf den Rechtsverkehr mit Unternehmern, nicht auf den Rechtsverkehr mit Verbrauchern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">Stand: Juni 2010 \u00a9 2010 VDE VERLAG GmbH Berlin \u2014 Offenbach a.M.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen ELEKTRO-Warnk &#8211; Inhaber Volker Warnk &#8211; Elektroinstallationen Unsere allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas Anderes vereinbart ist f\u00fcr alle Angebote Auftr\u00e4ge, Kaufvertr\u00e4ge und Lieferungen, die wir an Auftraggeber (K\u00e4ufer) leisten. Sie gelten gleichfalls f\u00fcr k\u00fcnftige Gesch\u00e4ftsbeziehunqen auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. 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